persönliches budget

Jeder Mensch hat das Recht auf eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Oft ist dies für Menschen in einer seelischen Notlage und mit psychischen Erkrankungen nicht (mehr) möglich. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Persönlichen Budget eine Hilfeform geschaffen, mit der Betroffene selbstbestimmt die Hilfe in Anspruch nehmen (und einkaufen können), die sie für erforderlich und hilfreich halten.

Als Diplom-Sozialpädagogin (FH) bin ich als Leistungsanbieterin im Bereich Persönliches Budget beim Bezirk Mittelfranken anerkannt. Ich kooperiere in diesem Arbeitsbereich mit zwei Kolleginnen. Unser Angebot finden Sie unter www.pb-begleitung.de 

Wir sind gerne für Sie da!